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I. Maßgebliche Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch wenn sie
bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Anderslautende Bestimmungen
und Geschäftsbedingungen - soweit sie nicht in dieser gesamten Bestellung
festgelegt sind - gelten nicht.
II. Vertragsschluss
Der Werkvertrag zwischen dem Kunden und art-beres kommt wie folgt
zustande:
Der Kunde schreibt per e-mail an art-beres und gibt seine Wünsche bezüglich
eines anzufertigenden Bildes an. Der Kunde soll möglichst genau angeben,
welche Eigenschaften das Kunstwerk haben soll: die Art des gewünschten
Artikels (zu entnehmen aus der Artikelübersicht, z.B. Portrait, Medienkunst,
Kunstdruck...), Größe, Materialien, Farbauswahl/Wirkung, gewünschter
Ausschnitt u.s.w.
Der Kunde, kann angeben, wann die Lieferung stattfinden soll. Die Nennung
des Wunschtermins stellt keinen festen Liefertermin dar.
Daraufhin antwortet art-beres per e-mail mit einem auf einen
Werkvertragsschluss gerichtetes Angebot. In diesem Angebot stehen die
Kosten, der ungefähre Liefertermin und die Eigenschaften des in Auftrag
gegebenen Kunstwerkes (Material, Größe, gewünschter Ausschnitt,
Farbauswahl, besondere Vereinbarungen u.s.w.).
Ist der Kunde mit dem Angebot einverstanden, druckt er die e-mail von
art-beres aus, unterschreibt diese und schickt sie per Fax oder per Post
an die Künstlerin (Annahme). Durch Angebot und Annahme kommt der Werkvertrag
zu Stande.
III. Zahlung
1. Die Zahlung von 50% der genannten Kosten sind sofort fällig.
2. Nach Ablauf von 14 Tagen ohne Zahlungseingang ist der Vertrag unwirksam,
da der Vertrag nur unter der Bedingung der Zahlung wirksam werden sollte.
3. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das Konto von art-beres zu erfolgen
4. Nach Eintreffen der Zahlung wird mit der Auftragsarbeit begonnen. Der
Eingang der Zahlung beeinträchtigt den Liefertermin, bei späterem
Zahlungseingang
verspätet sich als notwendige Folge die Lieferung.
5. Die restliche Zahlung ist bei Erhalt des Kunstwerkes per Nachnahme bei
Versendung oder in bar bei persönlicher Abholung zu leisten.
6. Alle Preise verstehen sich incl. der geltenden Mehrwertsteuer ohne evtl.
Versandkosten.
IV. Schadensersatz
1. Im Falle der Nichtzahlung ist die Künstlerin berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu
verlangen.
2. Für weitere Schadensfälle gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Sofern art-beres fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt,
ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden
Schaden beschränkt.
V. Lieferfrist
1. Der angegebene Liefertermin wird nur eingehalten, wenn 50% des
Auftragspreises
sofort gezahlt werden. Sollte der Preis nicht sofort gezahlt werden, gilt der
genannte Liefertermin nur als ungefährer Liefertermin und muss nicht eingehalten
werden.
2. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin bei Sofortzahlung muss die
Ware an eine von art-beres festgelegte Transportperson übergeben worden sein.
3. Vor Ablauf des Liefertermins ist art-beres zur Lieferung nicht verpflichtet.
4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Versandbereitschaft
mitgeteilt ist oder das Kunstwerk an die von art-beres ausgewählte
Transportperson
übergeben wurde.
5. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche
Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem
Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und
Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von art-beres nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von art-beres
werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller
baldmöglichst mitgeteilt.
VI. Annullierungskosten
1. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann
art-beres Aufwendungs-/Schadensersatz verlangen.
2. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringere Aufwendungen/Schäden vorbehalten.
VII. Kündigung
1.Der Kunde kann den Vertrag bis zur Herstellung des Kunstwerks kündigen.
2.Art-beres ist berechtigt, alle bis zur Kündigung erbrachten
Aufwendungen/eingetretenen
Schäden ersetzt zu verlangen.
3. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit, geringere Aufwendungen geltend zu
machen.
4. Die Kündigung muss schriftlich geltend gemacht werden. Gründe müssen nicht
angegeben werden. Bei bereits erhaltener Ware ist die Rücksendung des Kunstwerks
im ordnungsgemäßen Zustand ausreichend, um diese Rechte geltend zu machen.
5. Die Kündigung ist zu richten an: Katharina Beres, Stöckener Str. 91, 30419
Hannover, e-mail: info@art-beres.de.
Sollte eine Kündigung innerhalb von 48 Stunden unter der o.g. Adresse vorliegen,
kann der Vertrag ohne Zahlungspflicht rückabgewickelt werden, außer wenn in dem
a
bgeschlossenen Vertrag der Liefertermin unter 48 Stunden liegt.
6. Im Falle einer wirksamen Kündigung sind die bereits gezogenen Leistungen
zurück
zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die
empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurück gewährt werden, muss Wertersatz geleistet werden.
7. Bei Überlassung von Kunstwerken gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
des
Kunstwerks ausschließlich auf dessen Prüfung, wie sie im Geschäft möglich
gewesen
wäre, zurückzuführen ist.
8. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung hat der Kunde die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware mangelfrei ist.
Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunde kostenfrei.
VIII. Verpackung und Versand
1. Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von art-beres berechnet.
2. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
IX. Abnahme und Gefahrenübergang
1. Der Kunde ist verpflichtet, das Kunstwerk abzunehmen. Falls eine Übergabe des
Kunstwerks vereinbart wurde, erfolgt die Abnahme am Herstellungsort des
Kunstwerks,
ansonsten ist das Kunstwerk der von art-beres ausgewählten Transportperson
abzunehmen.
2. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Kunstwerks an die Transportperson bzw.
bei
Abholung des Kunstwerks mit der Übergabe auf den Kunden über. Erklärt der Kunde,
er
werde das Kunstwerk nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung des Kunstwerkes im Zeitpunkt der
Verweigerung
auf den Kunden über.
3. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, setzt art-beres eine Nachfrist von
14
Tagen zur Abnahme. Nimmt der Kunde während dieser Nachfrist das Kunstwerk nicht
ab,
ist art-beres berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Aufwendungen, maximal in
Höhe
von 100% des Verkaufspreises, zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme
ernsthaft
oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur
Zahlung
des Kaufpreises nicht imstande ist.
4. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Kunstwerks an die Transportperson bzw.
bei
Abholung des Kunstwerks mit der Übergabe auf den Kunden über.
5. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem
Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
Die Versicherungskosten für den Transport trägt der Kunde.
6. Bei Sendungen des Kunden an art-beres trägt der Kunde jedes Risiko,
insbesondere
das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Sendungen am Herstellungsort, soweit
kein Annahmeverzug durch art-beres vorliegt.
X. Preisänderungen
1. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und
vereinbartem
Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur
Fertigstellung
der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen
Einstandspreise,
so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen
zu
erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den
Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und
Auslieferung
nicht nur unerheblich übersteigt.
2. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der
vorgenannten
Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin
mehr
als sechs Wochen liegen.
XI. Gewährleistung
1.Beanstandungen, die auf einem Sach- oder Rechtsmangel beruhen und soweit sie
auf
einem offensichtlichem Mangel beruhen, sind durch eine schriftliche Rüge, die
spätestens
2 Wochen nach Erhalt der Ware abgesendet werden muss, geltend zu machen.
2. Nichtgefallen der Ausführung stellt keinen Mangel dar.
3. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach §§ 634 ff. BGB.
XII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises verbleibt das Kunstwerk im
Eigentum
von art-beres.
XIII. Haftung aus Delikt
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
XIV. Zahlungsmodalitäten
1. Der Rest-Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des
Kunstwerks
bei vereinbarter Abholung fällig.
Ist ein Versendungskauf vereinbart, ist der Rest-Kaufpreis vor Versendung des
Kunstwerks
an die Künstlerin zu leisten.
2. Scheck und Wechsel werden nicht angenommen
3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde/Auftraggeber nur geltend machen,
soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Herstellungsort des Kunstwerks.
2. Gerichtsstand ist Hannover
XVI. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen
Bestimmungen hiervon unberührt.
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